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Bildungsreise für Lehrer in NRW: Ihre Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung

10

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Simon Wilhelm

Experte für Medizintechnikvertrieb bei GoMedTec

01.03.2025

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Simon Wilhelm

Experte für Medizintechnikvertrieb bei GoMedTec

Sie sind Lehrer in NRW und möchten sich beruflich weiterentwickeln? Bildungsurlaub und Sonderurlaub bieten Ihnen attraktive Möglichkeiten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Angebote für Sie in Frage kommen und wie Sie den Antrag stellen. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Das Thema kurz und kompakt

Beamte in NRW haben keinen direkten Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG, können aber Sonderurlaub nach FrUrlV NRW beantragen. Die Genehmigung liegt im Ermessen des Schulleiters.

Angestellte Lehrer in NRW haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG, wobei die Antragstellung mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen muss.

Eine offene Kommunikation mit dem Schulleiter und der Nachweis des Nutzens der Weiterbildung für die Schule sind entscheidend für die Genehmigung von Bildungs- oder Sonderurlaub. Dies kann die Unterrichtsqualität um bis zu 15% verbessern.

Entdecken Sie, wie Sie als Lehrer in NRW Bildungsurlaub und Sonderurlaub nutzen können, um sich beruflich weiterzubilden und neue Kompetenzen zu erwerben. Jetzt informieren!

Bildungsurlaub für Lehrer: Berufliche Entwicklung fördern

Bildungsurlaub für Lehrer: Berufliche Entwicklung fördern

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankerter Anspruch für Arbeitnehmer in Deutschland, der es ihnen ermöglicht, sich während der Arbeitszeit für berufliche oder politische Weiterbildung freistellen zu lassen. Ziel ist es, die persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist dieser Anspruch im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) geregelt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für Lehrer in NRW, Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen.

Warum ist Bildungsurlaub für Lehrer relevant?

Als Lehrer stehen Sie täglich vor der Herausforderung, Wissen zu vermitteln und junge Menschen auf ihrem Bildungsweg zu begleiten. Lebenslanges Lernen ist dabei unerlässlich, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden. Bildungsurlaub bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in Ihrem Fachgebiet weiterzubilden, neue pädagogische Ansätze kennenzulernen oder sich politisch zu engagieren. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf Ihre berufliche Kompetenz aus, sondern kann auch Ihre persönliche Entwicklung fördern. Unsere Klassenausflüge in NRW bieten Ihnen weitere Inspirationen für Ihren Unterricht.

AWbG NRW: Gesetzliche Grundlagen verstehen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW)

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) bildet die Grundlage für den Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen. Es regelt den Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen, die speziell für Lehrer relevant sind.

Anspruch auf Bildungsurlaub

Grundsätzlich haben Beamte, und somit viele Lehrer, keinen direkten Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG. Der Anspruch richtet sich primär an Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Für angestellte Lehrer, die nicht Beamte sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in NRW hat. Zudem muss das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung NRW.

Sonderurlaub für Beamte (Freistellungs- und Urlaubsverordnung – FrUrlV NRW)

Für Beamte, einschließlich der meisten Lehrer, gibt es jedoch alternative Möglichkeiten der Freistellung, die im Rahmen des Sonderurlaubs geregelt sind.

Paragraph 26 FrUrlV

Paragraph 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW) bietet eine Alternative zum Bildungsurlaub für Beamte. Allerdings ist diese Form der Freistellung mit Einschränkungen verbunden und liegt im Ermessen des Schulleiters. Die Genehmigung hängt oft davon ab, inwieweit die Weiterbildung für die Schule von Nutzen ist und wie gut sich der Lehrer mit der Schulleitung abstimmt. Es ist wichtig, den Nutzen der Weiterbildung für die Schule nachzuweisen und die Bereitschaft zu signalisieren, eventuelle Unterrichtsausfälle zu kompensieren. Unsere Schülerreisen könnten Ihnen hierbei als Inspiration dienen.

Sonderurlaub vs. Bildungsurlaub

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Bildungsurlaub nach AWbG und Sonderurlaub nach FrUrlV NRW zu verstehen. Bildungsurlaub ist ein einklagbarer Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, während Sonderurlaub im Ermessen des Dienstherrn (in der Regel der Schulleiter) liegt. Für Beamte ist der Sonderurlaub oft die einzige Möglichkeit, sich für Weiterbildungsmaßnahmen freistellen zu lassen. Das DGB Bildungswerk NRW bietet hierzu weitere Informationen.

Bildungsurlaub: Anspruch für Lehrer im Detail

Beamte vs. Angestellte Lehrer

Der Anspruch auf Bildungsurlaub unterscheidet sich grundlegend zwischen Beamten und angestellten Lehrern.

Beamte

  • Kein direkter Anspruch auf Bildungsurlaub nach AWbG: Als Beamter haben Sie keinen direkten Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.

  • Möglichkeit des Sonderurlaubs nach FrUrlV NRW (Paragraph 26): Stattdessen können Sie Sonderurlaub nach Paragraph 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW beantragen. Die Genehmigung liegt jedoch im Ermessen der Schulleitung.

Angestellte Lehrer

  • Anspruch auf Bildungsurlaub nach AWbG, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind: Angestellte Lehrer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen (mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit, Arbeitsort in NRW).

  • Beachtung der Fristen und Formalitäten (Antragstellung 6 Wochen vorher): Es ist wichtig, die Fristen und Formalitäten einzuhalten. Der Antrag muss in der Regel mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung gestellt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Lehrerforum.

Ablehnungsgründe durch den Arbeitgeber (Schulleiter)

Auch wenn ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, kann der Arbeitgeber (in diesem Fall der Schulleiter) den Antrag ablehnen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.

Betriebliche Gründe

Der Schulleiter kann den Antrag ablehnen, wenn dringende schulische Belange entgegenstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Unterrichtsausfall nicht kompensiert werden kann oder wichtige Projekte anstehen. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und alternative Lösungen anzubieten, um den Unterrichtsausfall zu minimieren.

Urlaubsplanung

Auch die Urlaubsplanung anderer Kollegen kann ein Ablehnungsgrund sein. Wenn bereits viele Lehrer gleichzeitig Urlaub beantragt haben, kann der Schulleiter den Antrag ablehnen, um den Unterrichtsbetrieb aufrechtzuerhalten. Eine frühzeitige Absprache mit den Kollegen und der Schulleitung ist daher empfehlenswert.

Bildungsveranstaltungen: Anerkennung sichern

Trägeranerkennung in NRW

In NRW setzt man auf die Anerkennung von Bildungsträgern, anstatt einzelne Veranstaltungen zu zertifizieren. Das bedeutet, dass Sie darauf achten müssen, dass der Bildungsträger, bei dem Sie einen Kurs belegen möchten, in NRW anerkannt ist. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit Ihr Bildungsurlaub anerkannt wird. Eine Liste der anerkannten Träger finden Sie in der Regel auf der Webseite der zuständigen Bezirksregierung.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Bildungsträgern

Um als Bildungsträger in NRW anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Mindestdauer des Bestehens

Der Bildungsträger muss mindestens zwei Jahre bestehen, um als anerkannter Träger für Bildungsurlaub in Frage zu kommen. Dies dient dazu, die Kontinuität und Qualität der angebotenen Bildungsveranstaltungen sicherzustellen.

Qualitätssiegel

Ein anerkanntes Qualitätssiegel ist ebenfalls erforderlich. Dies kann beispielsweise eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder ein anderes anerkanntes Qualitätsmanagementsystem sein. Das Qualitätssiegel dient als Nachweis für die Qualität der Bildungsangebote und die Professionalität des Bildungsträgers. Weitere Informationen zur Trägeranerkennung finden Sie auf der Seite der Weiterbildung in NRW.

Zuständige Behörde: Bezirksregierung

Die zuständige Behörde für die Anerkennung von Bildungsträgern ist die Bezirksregierung.

Bezirksregierung Detmold

Die Bezirksregierung Detmold ist speziell für Anträge von Bildungsträgern außerhalb von NRW zuständig. Wenn der Bildungsträger seinen Sitz nicht in NRW hat, müssen Sie sich daher an die Bezirksregierung Detmold wenden. Für Bildungsträger innerhalb NRWs ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung verantwortlich. Die Bezirksregierung bietet detaillierte Informationen zum Antragsverfahren.

Sonderurlaub: Alternative Beurlaubungsformen nutzen

Sonderurlaub für besondere Anlässe

Neben dem Bildungsurlaub und dem Sonderurlaub nach FrUrlV NRW gibt es weitere Möglichkeiten der Beurlaubung für Lehrer in besonderen Situationen.

Kinderbetreuung

Es gibt Regelungen zum Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes. Angestellte Lehrer, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Beamte erhalten in der Regel weiterhin ihre reguläre Besoldung. Die Anzahl der Tage, die für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen, variiert je nach Beschäftigungsstatus (angestellt vs. Beamter), Versicherungsstatus (GKV-Mitgliedschaft) und ob der Lehrer alleinerziehend ist. Die Regelungen sind im Detail komplex, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Personalstelle zu informieren. Das Bildungslexikon der GEW NRW bietet hierzu weitere Informationen.

Begleitung im Krankenhaus

Es besteht die Möglichkeit, Sonderurlaub zur Begleitung des Kindes im Krankenhaus zu beantragen. Auch hier gelten unterschiedliche Regelungen je nach Beschäftigungsstatus. In der Regel wird jedoch versucht, eine Lösung zu finden, um die Betreuung des Kindes sicherzustellen. Die genauen Bestimmungen sind in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung des Landes NRW festgelegt.

Freistellung für Ehrenämter

Bildungsurlaub kann indirekt für die Ausübung von Ehrenämtern genutzt werden. Zwar ist der Bildungsurlaub primär für die berufliche und politische Weiterbildung gedacht, jedoch können die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch im Rahmen eines Ehrenamtes eingesetzt werden. Zudem gibt es in NRW das Sonderurlaubsgesetz, das eine Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht.

Antragstellung: Praktische Hinweise beachten

Fristen und Formvorschriften

Bei der Antragstellung für Bildungsurlaub oder Sonderurlaub sind bestimmte Fristen und Formvorschriften zu beachten.

Antragstellung mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn, schriftliche Form

Der Antrag auf Bildungsurlaub muss in der Regel mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber (Schulleiter) eingereicht werden. Es ist ratsam, den Antrag per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, um die Anerkennung des Bildungsurlaubs zu gewährleisten.

Nachweis der Anerkennung des Bildungsträgers, Programmdetails

Sie müssen einen Nachweis über die Anerkennung des Bildungsträgers in NRW vorlegen. Dies kann beispielsweise eine Kopie der Anerkennungsurkunde oder ein Auszug aus der Liste der anerkannten Bildungsträger sein. Zudem müssen Sie detaillierte Informationen zum Programm der Bildungsveranstaltung vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Veranstaltung den Anforderungen des AWbG entspricht.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber (Schulleiter)

Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber (Schulleiter) ist entscheidend für die Genehmigung des Bildungsurlaubs.

Offene Kommunikation und Nachweis des Nutzens für die Schule

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Schulleiter und erläutern Sie, warum die geplante Weiterbildung für Ihre berufliche Entwicklung und für die Schule von Nutzen ist. Zeigen Sie auf, wie Sie die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Unterricht einbringen können. Bieten Sie an, den Unterrichtsausfall zu kompensieren, beispielsweise durch die Vorbereitung von Aufgaben für die Schüler. Durch eine offene und konstruktive Kommunikation erhöhen Sie die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Antrags. Unsere Schulreisen bieten Ihnen hierfür weitere Möglichkeiten.

Weiterbildung: Fazit und Ausblick für Lehrer

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Bildungsurlaub und Sonderurlaub bieten Lehrern in NRW wertvolle Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Während Beamte keinen direkten Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben, können sie Sonderurlaub nach der FrUrlV NRW beantragen. Angestellte Lehrer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG. Wichtig ist, die Fristen und Formalitäten einzuhalten und den Nutzen der Weiterbildung für die Schule nachzuweisen. Eine offene Kommunikation mit dem Schulleiter ist entscheidend für die Genehmigung des Antrags.

Bedeutung der Weiterbildung für Lehrer

Kontinuierliche Weiterbildung ist für Lehrer unerlässlich, um den sich ständig ändernden Anforderungen im Bildungsbereich gerecht zu werden. Bildungsurlaub und Sonderurlaub bieten die Möglichkeit, sich in Fachgebieten zu vertiefen, neue pädagogische Ansätze kennenzulernen und sich politisch zu engagieren. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die berufliche Kompetenz aus, sondern fördert auch die persönliche Entwicklung. Unsere Bildungsreisen bieten Ihnen hierfür vielfältige Möglichkeiten.

Zukünftige Entwicklungen

Es ist möglich, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Bildungsurlaub und Sonderurlaub in Zukunft ändern werden. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Auch im Bereich der Bildungsangebote gibt es stetig neue Entwicklungen. Achten Sie auf innovative Formate und Themen, die für Ihre Arbeit als Lehrer relevant sind. Die Webseite Bildungsurlauber.de bietet hierzu eine gute Übersicht.

Die Nutzung von Bildungsreise lehrer nrw ist ein wichtiger Schritt zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Möglichkeiten und nutzen Sie die Angebote, um Ihre Kompetenzen zu erweitern und Ihren Unterricht noch besser zu gestalten.

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FAQ

Haben Beamte in NRW einen direkten Anspruch auf Bildungsurlaub?

Nein, Beamte, einschließlich der meisten Lehrer in NRW, haben keinen direkten Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Es gibt jedoch die Möglichkeit des Sonderurlaubs nach Paragraph 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW).

Welche Alternative zum Bildungsurlaub haben Beamte in NRW?

Beamte können Sonderurlaub nach Paragraph 26 FrUrlV NRW beantragen. Die Genehmigung liegt jedoch im Ermessen des Schulleiters und hängt oft davon ab, inwieweit die Weiterbildung für die Schule von Nutzen ist.

Was müssen angestellte Lehrer in NRW bezüglich des Bildungsurlaubs beachten?

Angestellte Lehrer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen (mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit, Arbeitsort in NRW). Es ist wichtig, die Fristen und Formalitäten einzuhalten, insbesondere die Antragstellung mindestens 6 Wochen vorher.

Kann der Schulleiter einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

Ja, der Schulleiter kann den Antrag ablehnen, wenn dringende schulische Belange entgegenstehen oder die Urlaubsplanung anderer Kollegen beeinträchtigt wird. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und alternative Lösungen anzubieten.

Was bedeutet Trägeranerkennung in NRW?

In NRW werden Bildungsträger anerkannt, anstatt einzelne Veranstaltungen zu zertifizieren. Lehrer müssen darauf achten, dass der Bildungsträger, bei dem sie einen Kurs belegen möchten, in NRW anerkannt ist.

Welche Behörde ist für die Anerkennung von Bildungsträgern zuständig?

Die zuständige Behörde für die Anerkennung von Bildungsträgern ist die Bezirksregierung. Für Anträge von Bildungsträgern außerhalb von NRW ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.

Gibt es Sonderurlaub für Lehrer in NRW bei Erkrankung des Kindes?

Ja, es gibt Regelungen zum Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes. Angestellte Lehrer, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Beamte erhalten in der Regel weiterhin ihre reguläre Besoldung.

Wie kann Bildungsurlaub indirekt für Ehrenämter genutzt werden?

Obwohl Bildungsurlaub primär für die berufliche und politische Weiterbildung gedacht ist, können die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch im Rahmen eines Ehrenamtes eingesetzt werden. Zudem gibt es das Sonderurlaubsgesetz, das eine Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht.

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