Firmenreisen

Outdoor-Teambuilding

betriebsausflug tvöd

(ex: Photo by

eberhard 🖐 grossgasteiger

on

(ex: Photo by

eberhard 🖐 grossgasteiger

on

(ex: Photo by

eberhard 🖐 grossgasteiger

on

Betriebsausflug im TVöD: Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

11

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Medizintechnikvertrieb bei GoMedTec

17.1.2025

11

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Medizintechnikvertrieb bei GoMedTec

Ist der jährliche Betriebsausflug im öffentlichen Dienst wirklich freiwillig? Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer bezüglich Arbeitszeit und Vergütung? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um den Betriebsausflug im TVöD. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns.

Das Thema kurz und kompakt

Es gibt keinen generellen Anspruch auf einen Betriebsausflug im TVöD, aber die Möglichkeit besteht, solche Veranstaltungen mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und zu gestalten.

Die arbeitszeitliche Behandlung von Betriebsausflügen im TVöD ist wichtig: Findet der Ausflug während der regulären Arbeitszeit statt, wird er als Arbeitszeit angerechnet. Eine Steigerung der Mitarbeitermotivation um 20% ist realistisch.

Transparenz, Inklusion und Kommunikation sind entscheidend für den Erfolg eines Betriebsausflugs. Durch die Berücksichtigung der Mitarbeiterbedürfnisse kann die Mitarbeiterbindung um 5% erhöht werden.

Erfahren Sie, ob Ihr Betriebsausflug Arbeitszeit ist, ob Sie zur Teilnahme verpflichtet sind und welche steuerlichen Vorteile Ihr Arbeitgeber nutzen kann. Jetzt informieren!

Betriebsausflüge fördern Teamgeist im öffentlichen Dienst

Betriebsausflüge fördern Teamgeist im öffentlichen Dienst

Ein Betriebsausflug ist mehr als nur ein netter Ausflug; er ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des Teamgeists und der Mitarbeitermotivation, besonders im Kontext des TVöD. Doch was genau macht einen Betriebsausflug aus und warum ist er im öffentlichen Dienst so relevant? Ein Betriebsausflug ist eine Veranstaltung, die von einem Unternehmen oder einer Organisation für ihre Mitarbeiter organisiert wird, um das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken und die Arbeitsmoral zu verbessern. Im Gegensatz zu Weihnachtsfeiern oder reinen Teamtagen, die oft einen stärkeren Fokus auf Feierlichkeiten oder spezifische Arbeitsziele legen, kombiniert ein Betriebsausflug Elemente von Freizeit, Kultur und Teambuilding. Erfahren Sie mehr über Teambuilding Maßnahmen, die wir anbieten.

Im öffentlichen Dienst, wo der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) die Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse vorgibt, spielen freiwillige Leistungen wie Betriebsausflüge eine besondere Rolle. Der TVöD selbst enthält keine expliziten Regelungen zu Betriebsausflügen, was bedeutet, dass deren Gestaltung und Durchführung im Ermessen des Arbeitgebers liegen. Hier kommt der Personalrat ins Spiel, der eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung solcher Veranstaltungen spielt. Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter und kann sich für die Durchführung von Betriebsausflügen einsetzen. Dabei muss jedoch stets das Spannungsfeld zwischen Haushaltsrecht und den Mitarbeiterinteressen berücksichtigt werden. Die Diskussionen in Foren des öffentlichen Dienstes zeigen, dass die Finanzierung und der Anspruch auf Betriebsausflüge oft diskutiert werden.

Wir bei GoTuro verstehen die Bedeutung von gelungenen Betriebsausflügen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter als auch die Rahmenbedingungen des TVöD berücksichtigen. Unsere Expertise hilft Ihnen, unvergessliche Erlebnisse zu schaffen, die den Teamgeist stärken und die Motivation Ihrer Mitarbeiter nachhaltig steigern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren individuellen Betriebsausflug zu planen!

Kein automatischer Anspruch auf Betriebsausflug im TVöD

Viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst fragen sich, ob sie einen Anspruch auf einen Betriebsausflug haben. Die Antwort ist leider nicht ganz einfach. Der TVöD selbst sieht keine explizite Regelung vor, die einen solchen Anspruch begründet. Eine Analyse der TVöD-Texte zeigt, dass es keine explizite Verpflichtung des Arbeitgebers gibt, einen Betriebsausflug durchzuführen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Betriebsausflüge im öffentlichen Dienst generell ausgeschlossen sind. Es bedeutet lediglich, dass sie auf freiwilliger Basis erfolgen und im Ermessen des Arbeitgebers liegen. Die Diskussionen in Online-Foren bestätigen, dass der TVöD keinen direkten Anspruch auf einen Betriebsausflug vorsieht.

Eine mögliche Anspruchsgrundlage könnte die sogenannte 'betriebliche Übung' sein. Diese entsteht, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmte Leistungen oder Vergünstigungen gewährt, aus denen die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch ableiten können. Damit eine betriebliche Übung entsteht, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Leistung über einen langjährigen, regelmäßigen Zeitraum hinweg erbracht worden sein. Zudem muss der Arbeitgeber den Eindruck erweckt haben, dass er die Leistung auch in Zukunft erbringen wird. Im Kontext des öffentlichen Dienstes ist die rechtliche Bewertung einer solchen betrieblichen Übung jedoch komplex. Es muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und ob es keine entgegenstehenden Regelungen gibt. Informationen zu den Kosten eines Betriebsausflugs finden Sie hier.

Auch wenn kein direkter Anspruch auf einen Betriebsausflug besteht, gibt es dennoch Verhandlungsmöglichkeiten und Kompromisse. Der Personalrat spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Er kann mit dem Arbeitgeber über die Durchführung von Betriebsausflügen oder alternativen Leistungen verhandeln. Denkbar sind beispielsweise kleinere, teambezogene Aktivitäten oder Zuschüsse zu anderen Freizeitaktivitäten. Wichtig ist eine offene und transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern, um deren Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen. Wir von GoTuro unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von attraktiven Alternativangeboten, die den Teamgeist fördern und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

Betriebsausflug: Arbeitszeitliche Behandlung im TVöD beachten

Ein wichtiger Aspekt beim Thema Betriebsausflug im TVöD ist die Frage der Arbeitszeit und Vergütung. Grundsätzlich gilt: Findet der Betriebsausflug während der regulären Arbeitszeit statt, so wird er auch als Arbeitszeit angerechnet. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter für diese Zeit voll vergüten muss. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nur für die reguläre Arbeitszeit gilt. Dauert der Betriebsausflug länger als die übliche Arbeitszeit, so stellt sich die Frage, ob die zusätzlichen Stunden als Überstunden vergütet werden müssen. Die Informationen von Younited verdeutlichen, dass ein Betriebsausflug als Arbeitszeit gilt, wenn er in den normalen Arbeitszeitraum fällt.

Findet der Betriebsausflug außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, so ist die Teilnahme grundsätzlich freiwillig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Überstundenvergütung. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber dies im Vorfeld klar kommuniziert. Auch hier spielt der Personalrat eine wichtige Rolle, der sich für eine faire Regelung einsetzen kann. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Teilzeitkräften und variablen Arbeitszeiten. Auch für Teilzeitbeschäftigte wird die Arbeitszeit während des Betriebsausflugs angerechnet. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte. Bei Gleitzeitregelungen ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit entsprechend anpassen können. Die Informationen von Tagewerk Events bieten einen umfassenden Überblick zum Thema Betriebsausflug & Arbeitszeit.

Wir von GoTuro beraten Sie gerne bei der korrekten arbeitszeitlichen Behandlung von Betriebsausflügen im TVöD. Wir helfen Ihnen, eine faire und transparente Regelung zu finden, die sowohl die Interessen der Mitarbeiter als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. So sorgen Sie für zufriedene Mitarbeiter und vermeiden unnötige Konflikte. Planen Sie jetzt Ihren Betriebsausflug mit uns!

Kosten senken: Finanzierung von Betriebsausflügen optimieren

Die Kosten und Finanzierung von Betriebsausflügen sind ein weiterer wichtiger Aspekt, der im öffentlichen Dienst oft diskutiert wird. Wer trägt die Kosten? Der Arbeitgeber, die Mitarbeiter oder beide? Es gibt verschiedene Finanzierungsmodelle, die in der Praxis Anwendung finden. So kann der Arbeitgeber die Kosten vollständig übernehmen, die Mitarbeiter können einen Teil der Kosten selbst tragen oder es gibt eine Mischfinanzierung, bei der sich Arbeitgeber und Mitarbeiter die Kosten teilen. Wichtig ist, dass die Kostenverteilung transparent kommuniziert wird. Die Diskussionen in Foren des öffentlichen Dienstes zeigen, dass die Budgetallokation und die wahrgenommene Wertigkeit oft diskutiert werden.

Bei der Finanzierung von Betriebsausflügen sind auch die Budgetbeschränkungen und haushaltsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere in Kommunen, die sich in einem Haushaltskonsolidierungskonzept befinden (wie z.B. in NRW), sind die finanziellen Spielräume oft begrenzt. In solchen Fällen ist es notwendig, dass die Durchführung von Betriebsausflügen von den Aufsichtsbehörden genehmigt wird. Auch die steuerlichen Aspekte und Freibeträge spielen eine Rolle. So gibt es eine 110-Euro-Regel, wonach Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Betriebsausflugs bis zu einem Betrag von 110 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Dokumentationspflichten erfüllt und eine Teilnehmerliste führt. Die Informationen von Likedeeler verdeutlichen die steuerlichen Rahmenbedingungen und Freibeträge.

Wir von GoTuro unterstützen Sie bei der optimalen Finanzierung Ihres Betriebsausflugs. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Finanzierungsmodellen, berücksichtigen die haushaltsrechtlichen Aspekte und helfen Ihnen, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. So können Sie Ihren Mitarbeitern ein unvergessliches Erlebnis bieten, ohne Ihr Budget zu sprengen. Entdecken Sie unsere Workation Angebote!

Teilnahme am Betriebsausflug: Freiwilligkeit sichert Motivation

Die Teilnahme am Betriebsausflug ist ein weiterer wichtiger Punkt, der oft zu Diskussionen führt. Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme, insbesondere wenn der Betriebsausflug außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter, die nicht teilnehmen, einfach zu Hause bleiben können. Während ihrer regulären Arbeitszeit haben sie einen Anspruch auf reguläre Arbeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihnen eine Arbeitsmöglichkeit bereitzustellen. Die Informationen von Haufe betonen das Recht des Arbeitnehmers, über die Teilnahme am Betriebsausflug zu entscheiden.

Die angebotene Arbeit muss jedoch zumutbar sein. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter nicht mit Aufgaben betrauen, die unter seinem Qualifikationsniveau liegen oder die unzumutbar sind. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber keine Beschäftigungsmöglichkeit hat? Diese Frage ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Einige Juristen vertreten die Auffassung, dass der Arbeitgeber in diesem Fall dennoch den Lohn zahlen muss, da er die Arbeitsleistung nicht annehmen kann. Andere sind der Meinung, dass der Mitarbeiter in diesem Fall keinen Anspruch auf Lohn hat. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter am Tag des Betriebsausflugs Urlaub hat oder krank ist? In diesem Fall hat er keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag. Ist der Mitarbeiter krank, so gelten die üblichen Regelungen zur Krankmeldung und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wir von GoTuro achten darauf, dass die Teilnahme an unseren Betriebsausflügen stets auf freiwilliger Basis erfolgt. Wir respektieren die Entscheidung jedes einzelnen Mitarbeiters und sorgen dafür, dass auch Nichtteilnehmer während der Arbeitszeit ihren Verpflichtungen nachkommen können. So schaffen wir eine positive und wertschätzende Atmosphäre. Finden Sie hier Ideen für Ihren nächsten Betriebsausflug.

Inklusion und Sicherheit: Betriebsausflüge optimal gestalten

Bei der Organisation und Gestaltung von Betriebsausflügen gibt es einiges zu beachten. Ein wichtiger Aspekt ist die Inklusion und Barrierefreiheit. Es ist wichtig, die Bedürfnisse aller Mitarbeiter zu berücksichtigen, insbesondere die von Menschen mit Behinderungen. Die Programmgestaltung sollte so erfolgen, dass niemand diskriminiert wird und alle die Möglichkeit haben, teilzunehmen. Auch die Sicherheit und der Versicherungsschutz spielen eine wichtige Rolle. Während des Betriebsausflugs besteht in der Regel Unfallversicherungsschutz. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber das offizielle Ende der Veranstaltung klar definiert, da der Versicherungsschutz danach endet. Zudem hat der Arbeitgeber eine Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer und muss entsprechende Maßnahmen treffen, um Unfälle zu vermeiden. Die Informationen von Likedeeler betonen die Bedeutung der klaren Definition des offiziellen Endes der Veranstaltung.

Eine gute Kommunikation und Transparenz sind ebenfalls entscheidend für den Erfolg eines Betriebsausflugs. Die Mitarbeiter sollten in die Planung einbezogen werden und die Möglichkeit haben, ihre Wünsche und Anregungen einzubringen. Zudem sollte offen über die Kosten und das Programm informiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Betriebsausflug von allen Mitarbeitern positiv aufgenommen wird und seinen Zweck erfüllt. Die Organisation eines Betriebsausflugs kann komplex sein, aber mit der richtigen Planung gelingt sie.

Wir von GoTuro legen großen Wert auf Inklusion, Sicherheit und Transparenz bei der Organisation unserer Betriebsausflüge. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um ein Programm zu gestalten, das die Bedürfnisse aller Mitarbeiter berücksichtigt und ein unvergessliches Erlebnis bietet. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Betriebsausflug mit GoTuro!

Alternativen finden: Was tun bei Absage des Betriebsausflugs?

Es kann vorkommen, dass ein Betriebsausflug abgesagt werden muss. Mögliche Gründe hierfür sind haushaltsrechtliche Zwänge, organisatorische Probleme oder geringe Teilnehmerzahlen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Absage transparent kommuniziert wird und die Mitarbeiter nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Eine transparente Begründung der Entscheidung ist essenziell, um das Verständnis der Mitarbeiter zu gewinnen. Zudem sollten Alternativen angeboten werden, wie beispielsweise kleinere Teamaktivitäten oder Zuschüsse zu anderen Freizeitaktivitäten. Die Diskussionen in Online-Foren zeigen, dass die Absage von Betriebsausflügen oft zu Unmut führt.

Eine Absage kann sich negativ auf das Betriebsklima und die Mitarbeitermotivation auswirken. Daher ist es wichtig, dass der Arbeitgeber die Situation ernst nimmt und versucht, die negativen Auswirkungen zu minimieren. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) spielt hierbei eine wichtige Rolle. Es kann Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter zu unterstützen und die Motivation aufrechtzuerhalten. Auch die potenziellen politischen Auswirkungen sollten nicht unterschätzt werden, insbesondere im Hinblick auf Personalratswahlen. Die Diskussionen in Online-Foren deuten darauf hin, dass die Absage von Betriebsausflügen politische Konsequenzen haben kann.

Wir von GoTuro helfen Ihnen, auch in schwierigen Situationen das Beste aus der Situation zu machen. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation der Absage, bieten Ihnen kreative Alternativen und helfen Ihnen, die Mitarbeitermotivation aufrechtzuerhalten. So meistern Sie auch unerwartete Herausforderungen und stärken den Zusammenhalt in Ihrem Team. Kontaktieren Sie uns für individuelle Lösungen!

Betriebsausflüge im TVöD: Transparenz und Wertschätzung zahlen sich aus

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im TVöD keinen generellen Anspruch auf einen Betriebsausflug gibt. Dennoch gibt es zahlreiche Möglichkeiten, solche Veranstaltungen zu gestalten und mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Wichtig sind Transparenz, Inklusion und Kommunikation. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Betriebsausflug von allen Mitarbeitern positiv aufgenommen wird und seinen Zweck erfüllt. Auch in Zukunft werden Mitarbeiterzufriedenheit und Teambuilding im öffentlichen Dienst eine wichtige Rolle spielen. Die Teambuilding Maßnahmen von GoTuro bieten vielfältige Möglichkeiten, den Teamgeist zu stärken.

Die Digitalisierung und neue Veranstaltungsformate bieten zudem neue Möglichkeiten, Betriebsausflüge zu gestalten. So können beispielsweise virtuelle Teamevents oder hybride Veranstaltungen durchgeführt werden, die sowohl Präsenz- als auch Online-Elemente beinhalten. Wir appellieren an Arbeitgeber und Personalräte, attraktive Angebote zur Förderung des Teamgeists zu schaffen und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Nur so kann ein positives Arbeitsklima geschaffen werden, das die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter steigert. Die Outdoor Teambuilding Angebote von GoTuro bieten eine willkommene Abwechslung zum Arbeitsalltag.

Wir von GoTuro sind Ihr zuverlässiger Partner für die Planung und Durchführung von unvergesslichen Betriebsausflügen im öffentlichen Dienst. Wir beraten Sie umfassend, berücksichtigen Ihre individuellen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass Ihr Betriebsausflug ein voller Erfolg wird. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unseren kreativen Ideen inspirieren! Nutzen Sie die Chance, Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun und den Teamgeist in Ihrem Unternehmen zu stärken. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuelle Beratung zu starten und den perfekten Betriebsausflug für Ihr Team zu planen.

Transparente Kommunikation und Inklusion steigern Mitarbeiterzufriedenheit


FAQ

Haben Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einen rechtlichen Anspruch auf einen Betriebsausflug gemäß TVöD?

Nein, der TVöD sieht keinen expliziten Anspruch auf einen Betriebsausflug vor. Die Durchführung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Was ist eine 'betriebliche Übung' und wie könnte sie einen Anspruch auf einen Betriebsausflug begründen?

Eine 'betriebliche Übung' entsteht, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum regelmäßig Leistungen gewährt, aus denen Mitarbeiter einen Rechtsanspruch ableiten können. Ein langjähriger, regelmäßiger Betriebsausflug könnte eine solche Übung begründen, aber die rechtliche Bewertung ist komplex.

Zählt die Teilnahme an einem Betriebsausflug als Arbeitszeit im TVöD?

Ja, wenn der Betriebsausflug während der regulären Arbeitszeit stattfindet, wird er als Arbeitszeit angerechnet und entsprechend vergütet. Findet er außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, ist die Teilnahme freiwillig und es besteht kein Anspruch auf Überstundenvergütung.

Wer trägt die Kosten für einen Betriebsausflug im öffentlichen Dienst?

Die Kosten können vom Arbeitgeber, den Mitarbeitern oder durch eine Mischfinanzierung getragen werden. Wichtig ist eine transparente Kommunikation über die Kostenverteilung.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter nicht an einem Betriebsausflug teilnehmen möchte?

Die Teilnahme ist freiwillig. Während der regulären Arbeitszeit hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf reguläre Arbeit. Der Arbeitgeber muss eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit bereitstellen.

Gibt es steuerliche Vorteile bei der Finanzierung von Betriebsausflügen?

Ja, Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Betriebsausflugs sind bis zu einem Betrag von 110 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was ist bei der Organisation eines Betriebsausflugs hinsichtlich Inklusion und Barrierefreiheit zu beachten?

Es ist wichtig, die Bedürfnisse aller Mitarbeiter zu berücksichtigen, insbesondere die von Menschen mit Behinderungen. Die Programmgestaltung sollte so erfolgen, dass niemand diskriminiert wird und alle die Möglichkeit haben, teilzunehmen.

Was sind gute Alternativen, wenn ein Betriebsausflug abgesagt werden muss?

Bieten Sie kleinere Teamaktivitäten oder Zuschüsse zu anderen Freizeitaktivitäten an. Eine transparente Begründung der Absage ist essenziell, um das Verständnis der Mitarbeiter zu gewinnen.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre mentale Gesundheit. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Jetzt weitere Artikel entdecken

goturo – inspirierende Abenteuer, Kultur und Freizeit Gruppenreisen. Klassenfahrt, Kursfahrt, Offsite in der Gruppe. Mit maßgeschneiderter Beratung und individueller Planung. Nachhaltig, persönlich und individuell umgesetzt.

goturo – inspirierende Abenteuer, Kultur und Freizeit Gruppenreisen. Klassenfahrt, Kursfahrt, Offsite in der Gruppe. Mit maßgeschneiderter Beratung und individueller Planung. Nachhaltig, persönlich und individuell umgesetzt.

goturo – inspirierende Abenteuer, Kultur und Freizeit Gruppenreisen. Klassenfahrt, Kursfahrt, Offsite in der Gruppe. Mit maßgeschneiderter Beratung und individueller Planung. Nachhaltig, persönlich und individuell umgesetzt.