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Betriebsausflug Pauschale: So sparen Sie Steuern und Sozialabgaben!

11

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Medizintechnikvertrieb bei GoMedTec

06.01.2025

11

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Medizintechnikvertrieb bei GoMedTec

Planen Sie einen unvergesslichen Betriebsausflug, ohne das Budget zu sprengen? Die steuerliche Behandlung von Firmenveranstaltungen kann komplex sein. Erfahren Sie, wie Sie die Betriebsausflug Pauschale optimal nutzen, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Das Thema kurz und kompakt

Die Pauschalversteuerung von Betriebsausflügen ermöglicht es Unternehmen, die Lohnsteuer pauschal abzugelten und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit zu werden.

Die 110-Euro-Grenze ist ein wichtiger Faktor bei der Planung. Bei Überschreitung bietet die 25%-Pauschalsteuer eine attraktive Alternative, um die Lohnkosten im Griff zu behalten und die Mitarbeitermotivation zu steigern.

Eine sorgfältige Planung, genaue Dokumentation und die Beachtung der aktuellen Rechtsprechung sind entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Dies kann zu einer Kosteneinsparung von bis zu 3.000€ pro Jahr führen.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Betriebsausflüge steuerlich optimal gestalten und von Pauschalversteuerung profitieren können. Vermeiden Sie Fallstricke und maximieren Sie die Vorteile für Ihr Unternehmen!

Steuerlast senken: So profitieren Sie von der Pauschalversteuerung beim Betriebsausflug

Steuerlast senken: So profitieren Sie von der Pauschalversteuerung beim Betriebsausflug

Ein Betriebsausflug ist mehr als nur eine nette Geste; er ist eine Investition in das Teamgefühl und die Mitarbeitermotivation. Doch damit dieser Ausflug nicht zum steuerlichen Fallstrick wird, ist die korrekte Behandlung entscheidend. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Pauschalversteuerung optimal nutzen können, um unerwartete Kosten zu vermeiden und gleichzeitig Ihren Mitarbeitern eine Freude zu bereiten. Die Pauschalversteuerung bietet eine einfache und effiziente Möglichkeit, die Lohnsteuer abzugelten und von Sozialversicherungsbeiträgen zu befreien.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Betriebsveranstaltungen sind klar definiert. Ein zentraler Punkt ist die 110-Euro-Grenze. Diese besagt, dass die Kosten pro Mitarbeiter 110 Euro nicht übersteigen dürfen, um steuerfrei zu bleiben. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Grenze ein Freibetrag für die Einkommensteuer, aber eine Freigrenze für die Umsatzsteuer darstellt. Überschreiten Sie diese Grenze, greift die Möglichkeit der 25%-Pauschalsteuer. Diese Option steht Ihnen auch offen, wenn Sie mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr durchführen. Die korrekte Anwendung dieser Regelungen hilft Ihnen, die Lohnkosten im Griff zu behalten und gleichzeitig attraktive Anreize für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.

Wir bei GoTuro verstehen, wie wichtig es ist, dass Ihre Betriebsausflüge nicht nur unvergesslich, sondern auch steuerlich optimiert sind. Mit unseren massgeschneiderten Angeboten für Partyreisen und Incentive-Reisen unterstützen wir Sie dabei, das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen und gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern. Unsere Expertise im Bereich der Pauschalversteuerung hilft Ihnen, alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden.

Kosten im Griff: So setzen Sie die 110-Euro-Grenze optimal ein

Die 110-Euro-Grenze ist ein entscheidender Faktor bei der Planung von Betriebsausflügen. Doch was genau beinhaltet diese Grenze und wie berechnen Sie die Kosten pro Teilnehmer korrekt? Alle Kosten, einschließlich Umsatzsteuer, für Speisen, Getränke, Unterkunft, Reisekosten, Musik und sogar Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro pro Mitarbeiter, fallen unter diese Regelung. Auch die Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet und müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Es ist wichtig, alle relevanten Ausgaben im Blick zu behalten, um die 110-Euro-Grenze nicht zu überschreiten und somit die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Nicht alle Kosten müssen jedoch in die Berechnung einbezogen werden. Reisekosten zu Veranstaltungen außerhalb des regulären Arbeitsplatzes können unter den allgemeinen Reisekostenregeln steuerfrei erstattet werden und fallen somit nicht unter die 110-Euro-Grenze. Bei der Berechnung der Kosten pro Teilnehmer ist es entscheidend, die Gesamtkosten durch die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer zu teilen, einschließlich Begleitpersonen. Hierbei zählt die tatsächliche Teilnahme, nicht die Anzahl der Einladungen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn viele Mitarbeiter kurzfristig absagen. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich, um die korrekte Berechnung nachweisen zu können.

Für die umsatzsteuerliche Behandlung ist es wichtig zu wissen, dass die 110-Euro-Grenze für die Einkommensteuer ein Freibetrag, für die Umsatzsteuer jedoch eine Freigrenze darstellt. Das bedeutet, dass bei Überschreiten der Grenze der Vorsteuerabzug vollständig entfällt. Eine genaue Kostenkalkulation und die Einhaltung der Dokumentationspflichten sind daher unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wir bei GoTuro unterstützen Sie gerne bei der Planung und Durchführung Ihrer Betriebsausflüge, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden und Sie die Vorteile der Pauschalversteuerung optimal nutzen können.

Pauschal versteuern: Voraussetzungen und Vorteile der 25%-Regelung

Die 25%-Pauschalsteuer bietet eine attraktive Alternative, wenn die Kosten pro Mitarbeiter die 110-Euro-Grenze übersteigen oder mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden. Diese Option ermöglicht es Ihnen, die Lohnsteuer pauschal abzugelten und gleichzeitig von Sozialversicherungsbeiträgen befreit zu werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Pauschalversteuerung auch dann zulässig ist, wenn nicht alle Mitarbeiter eingeladen sind, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 2024 (Az.: VI R 5/22) bestätigt. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und die Berechnung der Pauschalsteuer genau zu kennen, um Fehler zu vermeiden und die Vorteile optimal zu nutzen.

Die Pauschalsteuer beträgt 25% der Bemessungsgrundlage, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Durch die Anwendung der Pauschalversteuerung profitieren Sie von einer vereinfachten Abrechnung und der Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen. Dies kann insbesondere bei größeren Betriebsveranstaltungen mit vielen Teilnehmern eine erhebliche Entlastung darstellen. Es ist jedoch entscheidend, die Pauschalversteuerung zeitnah, idealerweise mit der nächsten Gehaltsabrechnung, vorzunehmen. Versäumnisse können zur Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen führen, wie das Bundessozialgericht betont. Die Frist für die Pauschalversteuerung endet am 28. Februar des Folgejahres. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Pauschalversteuerung erfolgt sein, um Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden.

Wir bei GoTuro unterstützen Sie bei der korrekten Anwendung der 25%-Pauschalsteuer und helfen Ihnen, alle Fristen einzuhalten. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den individuellen Voraussetzungen und Vorteilen der Pauschalversteuerung für Ihre Betriebsausflüge. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Betriebsveranstaltungen nicht nur ein voller Erfolg werden, sondern auch steuerlich optimal gestaltet sind. Nutzen Sie unsere massgeschneiderten Angebote für Partyreisen und Incentive-Reisen, um das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen und gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern.

Fallstricke vermeiden: So gelingt die korrekte steuerliche Behandlung von Betriebsausflügen

Bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsausflügen lauern einige Fallstricke, die zu unerwarteten Kosten führen können. Ein häufiger Fehler ist die falsche Berechnung der Kosten, beispielsweise durch die Berücksichtigung der Anzahl der Einladungen statt der tatsächlichen Teilnehmer oder die Nichtberücksichtigung von Begleitpersonen. Auch die fehlerhafte Zuordnung von Kosten, wie beispielsweise Sachzuwendungen während der Veranstaltung, kann zu Problemen führen. Eine sorgfältige Kostenkalkulation ist daher unerlässlich, um die 110-Euro-Grenze korrekt zu prüfen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Auch bei der Dokumentation gibt es häufig Fehler. Eine fehlende Teilnehmerliste oder unvollständige Belege können dazu führen, dass die steuerliche Anerkennung des Betriebsausflugs gefährdet ist. Es ist daher wichtig, eine unterschriebene Teilnehmerliste zu führen und alle Kosten durch Belege zu dokumentieren. Ein weiterer häufiger Fehler ist die verspätete Pauschalversteuerung oder die falsche Anwendung der Umsatzsteuerregeln, beispielsweise durch die fälschliche Geltendmachung des Vorsteuerabzugs. Um diese Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den steuerlichen Regelungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wir bei GoTuro unterstützen Sie gerne dabei, diese Fallstricke zu vermeiden und Ihre Betriebsausflüge steuerlich korrekt zu behandeln. Unsere Experten beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Aspekten und helfen Ihnen, die Pauschalversteuerung optimal zu nutzen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Betriebsveranstaltungen nicht nur ein voller Erfolg werden, sondern auch steuerlich einwandfrei sind. Nutzen Sie unsere massgeschneiderten Angebote für Partyreisen und Incentive-Reisen, um das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen und gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern.

Steueroptimierte Planung: So gestalten Sie Betriebsausflüge effizient

Eine sorgfältige Planung und Budgetierung sind entscheidend, um Betriebsausflüge steuerlich optimal zu gestalten. Eine frühzeitige Planung ermöglicht eine bessere Kostenkontrolle und die Berücksichtigung der 110-Euro-Grenze. Das Budget sollte so geplant werden, dass diese Grenze möglichst eingehalten wird, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Bei der Auswahl der Aktivitäten sollten Sie den sozialen Charakter der Veranstaltung unterstreichen und die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen. Dies trägt dazu bei, die Motivation und den Teamgeist zu fördern und gleichzeitig die steuerlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Um die Kosten zu optimieren, können Sie Gruppenrabatte nutzen und mit Anbietern verhandeln, um bessere Konditionen zu erzielen. Auch die Wahl des Veranstaltungsortes und der Verpflegung kann einen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben. Es ist ratsam, verschiedene Angebote einzuholen und die Kosten sorgfältig zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Eine transparente Kostenaufstellung und eine detaillierte Dokumentation sind unerlässlich, um die steuerliche Anerkennung des Betriebsausflugs sicherzustellen. Die ordnungsgemäße Dokumentation aller Eventkosten mit entsprechenden Belegen ist wichtig, um den Betriebsausflug steuerlich geltend zu machen.

Wir bei GoTuro unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Betriebsausflüge, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden und Sie die Vorteile der Pauschalversteuerung optimal nutzen können. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den individuellen Voraussetzungen und Vorteilen der Pauschalversteuerung für Ihre Betriebsveranstaltungen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Betriebsausflüge nicht nur ein voller Erfolg werden, sondern auch steuerlich optimiert sind. Nutzen Sie unsere massgeschneiderten Angebote für Partyreisen und Incentive-Reisen, um das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen und gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern.

Sonderfälle beachten: So behandeln Sie Teilzeitkräfte und Jubiläumsfeiern korrekt

Bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsausflügen gibt es einige Sonderfälle und Sonderregelungen zu beachten. Teilzeitkräfte und Auszubildende sind bei der steuerlichen Behandlung gleichzustellen wie Vollzeitkräfte. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden, um Diskriminierung zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Bei Betriebsausflügen für Mitarbeiter verschiedener Standorte sind die Transportkosten zu einem zentralen Veranstaltungspunkt nicht steuerbegünstigt. Es ist daher ratsam, die Veranstaltung so zu planen, dass die Transportkosten möglichst gering gehalten werden.

Eine klare Abgrenzung ist auch bei Betriebsausflügen und Jubiläumsfeiern erforderlich. Jubiläumsfeiern einzelner Mitarbeiter sind keine Betriebsveranstaltungen, sondern Geschenke bis zu einem Wert von 110 Euro. Diese Geschenke können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, unterliegen jedoch anderen steuerlichen Regelungen als Betriebsausflüge. Es ist daher wichtig, die Art der Veranstaltung korrekt zu bestimmen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Arbeitsessen, die während einer außergewöhnlichen Arbeitsaufgabe stattfinden und 60 EUR nicht übersteigen, werden nicht als Betriebsveranstaltungen betrachtet.

Wir bei GoTuro unterstützen Sie bei der korrekten Behandlung von Sonderfällen und Sonderregelungen im Zusammenhang mit Betriebsausflügen. Unsere Experten beraten Sie gerne zu allen steuerlichen Aspekten und helfen Ihnen, die Pauschalversteuerung optimal zu nutzen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Betriebsveranstaltungen nicht nur ein voller Erfolg werden, sondern auch steuerlich einwandfrei sind. Nutzen Sie unsere massgeschneiderten Angebote für Partyreisen und Incentive-Reisen, um das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen und gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern.

Rechtsprechung im Blick: So bleiben Sie auf dem neuesten Stand

Die steuerliche Behandlung von Betriebsausflügen unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung. Es ist daher wichtig, die aktuellen Urteile und Entscheidungen im Blick zu behalten, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Das BFH-Urteil vom 27.03.2024 (Az.: VI R 5/22) bestätigt beispielsweise die Zulässigkeit der Pauschalversteuerung auch bei nicht vollständiger Einbeziehung aller Mitarbeiter. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für die Praxis und sollte bei der Planung und Durchführung von Betriebsausflügen berücksichtigt werden.

Auch zukünftige Entwicklungen im Steuerrecht können Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Betriebsausflügen haben. Es ist beispielsweise möglich, dass die 110-Euro-Grenze in Zukunft angepasst wird. Auch die Digitalisierung der Abrechnung könnte die steuerliche Behandlung vereinfachen. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung ist ein komplexes Thema, das ständige Aufmerksamkeit erfordert.

Wir bei GoTuro halten Sie stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und informieren Sie über alle relevanten Änderungen im Steuerrecht. Unsere Experten beraten Sie gerne zu allen steuerlichen Aspekten und helfen Ihnen, die Pauschalversteuerung optimal zu nutzen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Betriebsveranstaltungen nicht nur ein voller Erfolg werden, sondern auch steuerlich einwandfrei sind. Nutzen Sie unsere massgeschneiderten Angebote für Partyreisen und Incentive-Reisen, um das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen und gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern.

Checkliste nutzen: So gelingt die Pauschalversteuerung Schritt für Schritt

Um die korrekte Pauschalversteuerung von Betriebsausflügen sicherzustellen, ist es ratsam, eine Checkliste zu verwenden. Diese Checkliste sollte alle wichtigen Schritte von der Planung und Durchführung bis zur Abrechnung und Dokumentation umfassen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Pauschalversteuerung beachten sollten:

Planung und Durchführung

  • Budget festlegen: Legen Sie ein realistisches Budget fest und berücksichtigen Sie die 110-Euro-Grenze.

  • Teilnehmerliste erstellen: Erstellen Sie eine Teilnehmerliste und erfassen Sie die tatsächliche Teilnahme.

  • Belege sammeln: Sammeln Sie alle Belege und dokumentieren Sie die Kosten.

Abrechnung

  • Kosten pro Teilnehmer berechnen: Berechnen Sie die Kosten pro Teilnehmer und berücksichtigen Sie Begleitpersonen.

  • Pauschalsteuer berechnen: Berechnen Sie die Pauschalsteuer und berücksichtigen Sie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

  • Fristen beachten: Beachten Sie die Fristen für die Pauschalversteuerung.

Dokumentation

  • Teilnehmerliste aufbewahren: Bewahren Sie die Teilnehmerliste auf.

  • Belege archivieren: Archivieren Sie alle Belege.

  • Abrechnung dokumentieren: Dokumentieren Sie die Abrechnung.

Wir bei GoTuro unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Checkliste und helfen Ihnen, die Pauschalversteuerung optimal zu nutzen. Unsere Experten beraten Sie gerne zu allen steuerlichen Aspekten und helfen Ihnen, Ihre Betriebsveranstaltungen steuerlich einwandfrei zu gestalten. Nutzen Sie unsere massgeschneiderten Angebote für Partyreisen und Incentive-Reisen, um das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen und gleichzeitig die Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern.

Steuerliche Vorteile sichern: So nutzen Sie die Pauschalversteuerung optimal


FAQ

Was genau bedeutet die Pauschalversteuerung beim Betriebsausflug?

Die Pauschalversteuerung bedeutet, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil aus dem Betriebsausflug pauschal mit 25% versteuert. Dies befreit den Arbeitnehmer von der individuellen Versteuerung und führt zur Sozialversicherungsfreiheit.

Wann greift die 110-Euro-Grenze?

Die 110-Euro-Grenze ist ein Freibetrag für die Einkommensteuer, aber eine Freigrenze für die Umsatzsteuer. Das bedeutet: Bis 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung fallen keine Steuern an. Wird diese Grenze überschritten, kann die Pauschalversteuerung angewendet werden. Für die Umsatzsteuer gilt: Wird die Grenze überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug komplett.

Was passiert, wenn die Kosten pro Mitarbeiter 110 Euro übersteigen?

Wenn die Kosten pro Mitarbeiter die 110-Euro-Grenze übersteigen, kann der Arbeitgeber die 25%-Pauschalsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlen. Dadurch entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.

Wie viele Betriebsausflüge pro Jahr können pauschal versteuert werden?

Grundsätzlich können maximal zwei Betriebsausflüge pro Kalenderjahr steuerfrei durchgeführt werden (unter Einhaltung der 110-Euro-Grenze). Für weitere Veranstaltungen kann die Pauschalversteuerung genutzt werden.

Welche Kosten fallen unter die 110-Euro-Grenze?

Unter die 110-Euro-Grenze fallen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betriebsausflug entstehen, einschließlich Speisen, Getränke, Unterkunft, Reisekosten, Musik und Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro.

Müssen alle Mitarbeiter zu einem Betriebsausflug eingeladen werden, damit die Pauschalversteuerung greift?

Nein, laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 2024 (Az.: VI R 5/22) ist die Pauschalversteuerung auch dann zulässig, wenn nicht alle Mitarbeiter eingeladen sind.

Was ist bei der Dokumentation von Betriebsausflügen zu beachten?

Es ist wichtig, eine Teilnehmerliste zu führen und alle Kosten durch Belege zu dokumentieren. Die Kosten müssen pro Teilnehmer berechnet werden, einschließlich Begleitpersonen.

Was passiert, wenn die Pauschalversteuerung nicht rechtzeitig erfolgt?

Wenn die Pauschalversteuerung nicht zeitnah (idealerweise mit der nächsten Gehaltsabrechnung) erfolgt, können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Die Frist für die Pauschalversteuerung endet am 28. Februar des Folgejahres.

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